Wegweiser für Eltern

Checkliste nach Geburt Ihres Kindes

Geburtsurkunde
  • Innerhalb der ersten Woche nach Geburt in der Klinik beantragen, in der entbunden wurde
  • Bei Entbindung in der Uniklinik Köln: Beantragung der Geburtsurkunde bei der Verwaltung in der Frauenklinik, EG Raum 5 (Öffnungszeiten: vormittags bis 12 Uhr)
  • Benötige Unterlagen: ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie von der gynäkologischen Station), Geburtsurkunde beider Elternteile, ggf. Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung
  • Bearbeitungszeit: i.d.R. mehrere Wochen, Geburtsurkunde wird dann per Post nach Hause geschickt
Vaterschaftsanerkennung und ggf. gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Paaren

Falls vor Geburt noch nicht erfolgt, möglichst zeitnah telefonisch einen Termin vereinbaren:

  • Vorsprache beim zuständigen Jugendamt des Wohnortes (alternativ: Notar (gebührenpflichtig) oder Standesamt (nur für Vaterschaftsanerkennung))
  • Beide Eltern müssen vorsprechen
  • Benötigte Unterlagen: Personaldokumente der Eltern, Bescheinigung über die Geburt des Kindes
Mutterschutz

i. d. R. 6 Wochen vor 8 Wochen nach Entbindung.
Die Schutzfrist verlängert sich um 4 Wochen (auf insgesamt max. 18 Wochen) bei

  • Frühgeburten < 34+0 SSW (Bescheinigung über Frühgeburt notwendig)
  • Mehrlingen
  • Behinderung Ihres Kindes: Behinderung muss vor Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt festgestellt und eine Verlängerung durch Sie beantragt werden (Bescheinigung von Kinderarzt/-ärztin ausstellen lassen)

Jeweilige Bescheinigung bei der Krankenkasse der Kindsmutter einreichen

Weiterführende Informationen: 
www.familienportal.de/mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung (höchstens 13 Euro pro Kalendertag) nur für freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Mutterschaftsgeld sind:

  • Frauen müssen in einem Arbeits oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder
  • der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder
  • das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach dem Anfang der Schutzfrist. Dann entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Mutterschaftsgeld des Bundesamt für soziale Sicherung
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat k rankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt ( siehe www.bundesamtsozialesicherung.de

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Wenn der durchschnittl. Nettolohn pro Kalendertag 13 Euro übersteigt dies entspricht einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro -  muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Weiterführende Informationen: 
www.bmfsj.de
www.familienportal.de/mutterschaftsleistungen

Anmeldung bei der Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Antrag auf Familienversicherung von der Krankenkasse zuschicken lassen oder per App ausfüllen
  • Sobald vorhanden: Geburtsurkunde einreichen
    Erst nach Einreichung der Geburtsurkunde erhält Ihr Kind eine eigene Krankenkassenkarte. Das Kind ist jedoch auch zuvor vor bereits versichert und die Kosten – z.B. für den Krankenhausaufenthalt – werden von der Krankenkasse übernommen.

Private Krankenversicherung

  • Wenn bei verheirateten Paaren ein Elternteil privat versichert ist, greift meist nur die private Krankenversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung (beides kostenpflichtig)
    unbedingt Voraussetzungen prüfen lassen
  • Achtung: Neugeborene müssen innerhalb der ersten 2 Lebensmonate ohne Gesundheitsprüfung in die private Versicherung aufgenommen werden!
Elternzeit

Voraussetzungen:

  • Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen in einem Haushalt
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst Der Anspruch auf Elternzeit beträgt bis zu 3 Jahre pro Elternteil für jedes Kind. Maximal 24 Monate davon können bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.
  • Der Antrag ist 7 Wochen vor Antritt formlos und schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen.
  • Während der Elternzeit darf max. 32 Std Woche gearbeitet werden.

Weiterführende Informationen: 
www.familienportal.de 

Elterngeld
  • Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt sein
  • Ein Elternteil hat Anspruch auf max. 12 Monate Elterngeld.
  • Bei Frühgeburten < 34+0 SSW erhalten Sie bis zu 4 Monate Elterngeld zusätzlich.
  • Beide Elternteile zusammen haben gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, die frei untereinander aufteilbar sind, ein gleichzeitiger Bezug ist möglich. Jedes Elternteil muss dabei mind. 2 Monate Elterngeld beziehen.
    • Zeiten des Mutterschutzes werden auf das Elterngeld angerechnet und immer der Kindsmutter zugeordnet
      Beispiel: Bei Frühgeborenen werden immer die ersten 5 Lebensmonate als Basiselterngeldmonate der Mutter zugeordnet.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld
  • Berechnungsgrundlage: 65-67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor Geburt (mind. 300€ und max. 1800€).
  • Bei Mehrlingen erhalten Sie monatlich 300€ Zuschlag pro Kind.
  • Geschwisterbonus von mind. 75€, wenn das Geschwisterkind unter 3 Jahren ist.
  • 1 Basiselterngeldmonat = 2 Elterngeld Plus Monate. Während des Bezugs darf max. 32 Std / Woche gearbeitet werden, ohne dass das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten.

Weiterführende Informationen und Elterngeldrechner:
www.familienportal.de/elterngeld
Elterngeldstelle Köln, Dillenburger Str. 27, 51105 Köln

Kindergeld

Ab Januar 2023

  • für alle Kinder 250€ monatlich Antragstellung be i der zuständigen Familienkasse
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung und Steueridentifikationsnummer des Kindes

Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de
www.arbeitsagentur.de
Familienkasse Köln, Bonner Str. 351, 50968 Köln

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag k ö nnen Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.

  • Antragstellung bei zuständiger Familienkasse
  • Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten.
  • Voraussetzung: Sie erhalten kein ALG II (Hartz IV)

Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de
Kinderzuschlags Check 

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
  • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
  • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.

Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltvorschusskasse) beantragen - in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts.

Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de

Wohngeld

Abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete

Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de
Wohngeldrechner

Haushaltshilfe
  • Bei Ihnen lebt ein Kind, das jünger als 12 Jahre ist oder eine Behinderung hat und deshalb Hilfe benötigt.
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist.
  • Sie benötigen ein ärztliches Attest über den Bedarf und die medizinisch notwendige Anwesenheit beim Kind.
  • Die Haushatshilfe kann über eine Vertragsorganisation organisiert werden.
  • Springen befreundete oder verwandte Personen als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, wird deren Verdienstausfall bis zu einer bestimmten Höhe erstattet oder die Fahrtkosten übernommen. • Zuzahlung pro Kalendertag: 10% der Kosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Tag.
  • Zu beachten: Anspruch auf Haushaltshilfe gilt nur bei gesetzlich Versicherten. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse individuell beraten.

Weiterführende Informationen bei Ihrer Krankenkasse

Fahrtkosten

Gegebenenfalls übernimmt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss der Fahrtkosten zum Besuch Ihres Kindes im Krankenhaus. Hierzu ist eine Bescheinigung der Ärzt:innen notwendig, aus welcher hervorgeht, dass Ihre Anwesenheit zur Genesung Ihres Kindes förderlich ist (medizinische Notwendigkeit).
Zu beachten:

  • Fahrtkosten können nur dann erstattet werden, wenn Sie nicht als Begleitperson beim Kind aufgenommen sind.
  • Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Fahrtkosten.
  • Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bewahren Sie die Fahrkarten als Nachweis auf.
Pflegegeld

Das Pflegegeld dient der Sicherstellung von Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch private Personen. Es soll als eine Anerkennung für die innerfamiliäre Unterstützungs- und Hilfeleistung dienen und beträgt je nach Pflegegrad mehrere hundert Euro.

Wichtig:

  • Das Pflegegeld wird auf keine andere Leistung (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) angerechnet!
  • Das Pflegegeld wird nicht rückwirkend bewilligt - daher Beantragung zeitnah nach Entlassung sinnvoll
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit werden in der Regel von der Pflegeversicherung gewährt.
  • Zuständig für die Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Vorgehen:

  • Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse einholen (findet sich auch im Downloadbereich auf der Homepage der Krankenkasse), ausfüllen und nach Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Krankenkasse einreichen

Weiterführende Informationen:
Bei Ihrer Krankenkasse
www.bvkm.de
www.pflege.de
www.mein-pflegegeld-rechner.de

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis soll Nachteile ausgleichen, die aus chronischer Krankheit oder Behinderung entstehen, die länger als 6 Monate andauern.

  • Mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr, kann man einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Er dient dazu, Nachteilsausgleiche zu erhalten und verschiedene Leistungen geltend zu machen (z.B. Steuerermäßigungen, vergünstigte oder kostenlose Nutzung von Bus und Bahn)
  • Antragstellung in NRW beim Kreis oder kreisfreier Stadt des Wohnortes des Kindes (in Köln: Schwerbehindertenstelle, Dillenburger Straße 27, 51105 Köln).

Weiterführende Informationen:
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Stiftung "Mutter und Kind"

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen. Wenn Sie auf Grund der Frühgeburt noch keine Gelegenheit hatten den Antrag zu stellen, ist dies auch zeitnah nach Entbindung ggf. noch möglich.

  • Die Unterstützung der Stiftung wird z.B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung gewährt.
  • Antrag auf finanzielle Unterstützung kann nur in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Weiterführende Informationen: 
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

Unterstützungsmöglichkeiten nach Entlassung

Kinderarzt/ -ärztin

Suchen Sie sich, spätestens wenn die Entlassung aus der Klinik absehbar ist, einen Kinderarzt/ -ärztin. Die Praxis sollte möglichst wohnortnah sein, so dass sie bei Bedarf gut und schnell erreichbar ist. 

Hebamme

Sie haben Anspruch auf Hebammenleistungen durch eine Nachsorgehebamme. Ab 12 Wochen nach der Geburt ist eine Verordnung entweder vom Klinikarzt/ -ärztin oder vom Kinderarzt/ -ärztin notwendig, die die weitere medizinische Notwendigkeit einer Hebammenleistung begründet. Bei Problemen wie z.B. Trinkschwierigkeiten oder Problemen bei der Umstellung von der Klinik auf Zuhause werden diese Verordnungen während des ganzen ersten Lebensjahres von den Krankenkassen akzeptiert. Bei längerer Dauer empfiehlt es sich jedoch, vorher mit der Krankenkasse zu sprechen.

Weiterführende Informationen:
Suche einer Hebamme 
Bundesweite Plattform des deutschen Hebammenverbandes

Anbindung an das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ)

Frühgeborene (< 32+0 SSW oder < 1500g) oder Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden zur Nachsorge in einem wohnortnahen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) angebunden und dort durch ein multiprofessionelles Team (Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Psychosoziales Team) umfassend versorgt. In regelmäßigen Abständen finden Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Kind statt. Die ersten beiden Termine werden Ihnen automatisch per Post zugeschickt.

Bei Bedarf: Möglichkeit zur Anbindung an die Ambulanz für frühkindliche Regulationsstörungen (Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren)

Sozialmedizinische Nachsorge (Bunter Kreis)

Durch eine Kinderkrankenschwester, die ca. einmal wöchentlich zu Ihnen kommt, soll der Übergang der stationären Behandlung nach Hause erleichtert werden.

  • Antragsstellung erfolgt in der Regel am Ende des stationären Aufenthalts. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und stellen den Kontakt zur Kinderkrankenschwester her
  • Voraussetzungen: Frühgeborenes (< 32+0 SSW oder < 1500g Geburtsgewicht) oder chronische/ schwere Erkrankung des Kindes
  • Unterstützung durch den Bunten Kreis ist zusätzlich zu Hebammenleistungen möglich
  • Finanzierung durch die Krankenkassen. Diese bewilligen in der Regel 20 Std. pro Kind über eine Dauer von 3 Monaten.

Weiterführende Informationen:
www.bunterkreis.de

Familienhebamme/ Frühe Hilfen

Die Familienhebammen können Sie bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes unterstützen und nach Bedarf zu Hause besuchen. Bei Fragen und Problemen, die mit der Schwangerschaft oder mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise im Laufe des ersten Lebensjahres auf Sie zukommen, können die Familienhebammen Sie beraten, Ihnen helfen und praktische Tipps geben.

  • Die Betreuung ist vertraulich und kostenlos.
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung
Häusliche Kinderkrankenpflege
  • Die Kinderkrankenpfleger*innen pflegen akut und chronisch kranke Kinder im häuslichen Umfeld. Ziel ist es, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen, zu verkürzen und eine nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitszustandes zu erreichen.
  • Sie umfasst Grund- und Behandlungspflege und wird vom behandelnden Kinderarzt/ -ärztin verordnet.
  • Eltern erhalten Anleitung und Unterstützung im Umgang mit ihrem kranken Kind
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Köln

Kostenlose Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem Kind mit einer lebensverkürzenden Erkrankung; ab der Diagnose, im Leben und Sterben und über den Tod der Kinder hinaus.
Vernetzung mit anderen betroffenen Familien, Freizeitangebote
Individuelle Trauerbegleitung für die Eltern und ggf. Geschwisterkinder
Information über bzw. Vermittlung an andere Institutionen

Weiterführende Informationen: 
​​​​​​​www.deutscher-kinderhospizverein.de/kinder-und-jugendhospizdienste/koeln/​​​​​​​

Hilfreiche Anlaufstellen und Telefonnummern

Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V.
  • Informationen, deutschlandweite Vernetzung, Broschüren und Veranstaltungen für Eltern frühgeborener Kinder
  • Organisation von Selbsthilfegruppen
  • Kostenlose Hotline unter 0800 - 875 877 0 für Frühchen-Eltern bei Fragen und Sorgen; Unterstützung durch ausgebildete Beraterinnen mit Frühchen-Erfahrung haben: Mo, Di, Do, Fr 9 - 13 Uhr; Mi 16 - 20 Uhr

Weiterführende Informationen: 
www.fruehgeborene.de

KÄNGURUH e.V.
  • Von Eltern frühgeborener Kinder gegründeter Verein zur Förderung der Frühgeborenen-Station und des Perinatalzentrums der Universitätsklinik zu Köln
  • Organisation und Verwaltung von Spendengeldern
  • Infomaterial für Eltern zum Download

Weiterführende Informationen:
www.fruehchen-koeln.de

Lindenthaler Geburtshaus
  • Befindet sich in der Frauenklinik, Kerpener Str. 34, 50931 Köln
  • Nachsorge nach Entbindung für Mütter, deren Kinder in der Kinderklinik liegen und die keine eigene Wochenbetthebamme haben, auf Anfrage möglich
  • Kontakt: 0221/ 33 777 337; kontakt@lindenthaler-geburtshaus.koeln

Weiterführende Informationen:
www.lindenthaler-geburtshaus.de

Kölner Netzwerk für Schwangerschaft und Psyche: JUNO
  • Zusammenschluss von Expert*innen und Institutionen unterschiedlicher therapeutischer, medizinischer, pädagogischer und sozialer Fachbereiche rund um das Thema Schwangerschaft und Psyche
  • Durch die Vernetzung soll ein möglichst zeitnaher und passgenauer Zugang zu Beratung, Unterstützung oder Therapie geschaffen werden. Betroffene sollen über die Homepage von JUNO Beratungsstellen, Gruppenangebote, Institutionen oder Fachleute finden.
  • Beratungs- und Therapieangebote lassen sich thematisch sortiert anzeigen

Weiterführende Informationen:
​​​​​​​www. juno-koeln.de​​​​​​​

Hilfetelefon nach schwieriger und belastender Geburt

Unter der kostenlosen Telefonnummer0228 – 92959970 finden Frauen, die die Geburt Ihres Kindes als schwierig oder belastend empfunden haben, Gehör und Unterstützung durch Fachberaterinnen. Mi 12 - 14 Uhr, Do 19 - 21 Uhr.

Weiterführende Informationen:
​​​​​​​www.hilfetelefon-schwierige-geburt.de​​​​​​​

Phöinix
  • Kostenfreies, aufsuchendes Beratungsangebot für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern mit Regulationsstörungen
  • Erfahrene Eltern-Säuglings-/Kleinkind-Therapeutinnen, die unter Schweigepflicht stehen
  • Ziele: Entlastung der Eltern und des Kindes, Auflösung der belastenden Symptomatik, Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung, Förderung der frühkindlichen Entwicklung
  • Zu beachten: Angebot gilt nur für Familien, die im Kölner Stadtbezirk wohnen.

Weiterführende Informationen:
​​​​​​​www.phoinix-ev.de

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